Reisebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der prima klima - no limits! travel & event GmbH
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtung Sie wie für Ihre eigenen einstehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Reiseanmeldung und Annahmeerklärung bedürfen keiner Form. Sie erhalten von uns mit Annahme oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir auf die Dauer von 2 Wochen gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie die Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten,
z.B. durch Zahlung des Reisepreises, erklären.
2. Bezahlung
Bei Abschluss des Reisevertrages und gegen
Aushändigung des Reisepreissicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Der restliche Reisepreis ist, sofern zu diesem Zeitpunkt im Falle einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl diese erreicht ist, und die Durchführung der Reise feststeht bei der Aushändigung der Reiseunterlagen, spätestens
2 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Bei kurzfristiger Buchung ab 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhalten Sie die Reiseunterlagen. Wir sind berechtigt,
bei nicht fristgerechter Zahlung ohne vorherige
Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz gem. Ziff 7 zu verlangen. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie verauslagte Beträge sind sofort fällig.
3. Leistungen und Preise
Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch Beschreibungen und Preisangaben in unserem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt bestimmt. Abänderungen und Nebenabreden, die von den Leistungsbeschreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen unserer ausdrücklichen
Bestätigung. Reisebüros sind zu von unserem Leistungs- u. Preisangebot abweichenden Zusicherungen nicht berechtigt. Wir behalten
uns vor, die angebotenen Leistungen und
Preise vor Vertragsabschluss zu ändern.
4. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir behalten uns vor, die Streckenführung von Flügen und Rundreisen sowie die Fluggesellschaften erforderlichenfalls zu ändern. Im Falle von Leistungsänderungen/-abweichungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben Ihre Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.
5. Preisanpassung
Liegt der Reisebeginn später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so sind wir bis 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen die Preise wie folgt zu ändern, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten waren:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten wie z.B. Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis entsprechend anteilig erhöhen.
Erhöhen sich gegenüber uns die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie z.B. Flughafengebühren, kann der Reisepreis entsprechend anteilig erhöht werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren und den Preiserhöhungsgrund darlegen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben uns unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhungsmitteillung zu erklären, welche Rechte Sie geltend machen.
6. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können den Vertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Beendigung des Vertrages begründet ist. Wir behalten den Anspruch auf den Gesamtpreis, müssen uns jedoch gegebenenfalls den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen. Bei Nichterreichen einer in der betreffenden Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl können wir den Reisevertrag kündigen. Sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann, sind wir verpflichtet, Ihnen spätestens bis 2 Wochen vor Reisebeginn davon Kenntnis zu geben. Sie erhalten unverzüglich bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wird für zusätzlich angebotene Sportkurse die dafür genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und der Kursus daher abgesagt oder schließt die körperliche Leistungsfähigkeit oder das sportliche Niveau gemessen am Gruppen-niveau Ihre Teilnahme am Kursus aus, so erhalten Sie die Kursgebühren erstattet; weitergehende Anschlüsse sind ausgeschlossen.
7. Rücktritt durch Sie, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe folgender pauschaler Stornokosten je angemel-detem Teilnehmer verlangen:
Bei Rücktritt bis zum 22. Tag 20 %
bis zum 15. Tag
50 %
bis zum 7. Tag 70 %
bis 2 Tage 80 %
ab 1 Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen oder bei Ausschluss von der Reise wegen fehlender Dokumente 95 % des Reisepreises.
Sie haben
die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger als die Pauschale ist. Wir können abweichend von den vorstehenden Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere Entschädigung fordern, die wir Ihnen im einzelnen konkret zu beziffern und zu belegen haben. Umbuchungswünsche von Ihnen werden gegebenenfalls bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn, sofern durchführbar, gegen Erstattung der dadurch entstandenen Kosten, mindestens
in Höhe von 50 EUR pro Pers. berücksichtigt. Spätere Umbuchungswünsche können in der Regel nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den genannten Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Sie können sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, die durch den Eintritt Dritter entstehenden Mehrkosten zu verlangen, die wenigstens in
Höhe von 50 EUR geltend gemacht werden.
Bei Flugreisen kann gemäß der Regelung der jeweiligen Fluggesellschaft eine entsprechende Änderungsgebühr verlangt werden.
Der Reisende und der Dritte haften als Gesamtschuldner dem Reiseveranstalter für Reisepreis und Mehrkosten.
8. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt
Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare, von außen kommende nicht beherrschbare Umstände (höhere Gewalt) z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen wie z.B. Entzug der Landesrechte, Naturkatastrophen oder andere gleichgewichtige Vorfälle sind sowohl wir als auch Sie zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bei Kündigung können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wenn der Vertrag die Beförderung mitumfasste, sind wir zur Rückbeförderung verpflichtet.
Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben die Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen, während die übrigen Mehrkosten Ihnen zur Last fallen.
9. Gewährleistungsansprüche und Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, etwaige Mängel von Reiseleistungen unverzüglich der Reiseleitung oder uns (falls eine Reiseleitung nicht vereinbart wurde oder diese nicht erreichbar ist) unmittelbar anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz anzuerkennen. Wir können auch Abhilfe schaffen, indem wir eine wenigstens gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist nach Mangelanzeige keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag kündigen. Es wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen anfallenden Teil des Reisepreises. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10. Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsorglich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden nur wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Bergbahnen usw.). Wir können uns auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluss berufen, der für einen Leistungsträger aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften gegenüber Schadenersatzansprüchen gilt. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
11. Sonstige Mitwirkungspflichten
des Reisenden
Die angegebene späteste zulässige Zeit für den Abfertigungsschluss am Schalter des Flughafens ist unbedingt einzuhalten, da andernfalls der Anspruch auf Beförderung erlischt. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft, Busunternehmen) angezeigt werden. Liegen Diebstahl oder Beraubung vor, ist Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir unterrichten Sie über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sofern Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das geschieht in der Regel durch entsprechende Informationen in den Reiseunterlagen. Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit erfüllen wir unsere Informationspflicht durch Verweisung auf die Auskunft des zuständigen Konsulats, für die wir nicht haften. Für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise geltenden Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Haben Sie Ihre Verhinderung an der Durchführung der Reise zu vertreten, können wir entsprechende Rücktrittskosten geltend machen.
13. Skipasskauf/-vermittlung
Bei wetterbedingten Einschränkungen oder Ausfall des Liftbetriebs gelten die Bestimmungen der jeweiligen Liftgesellschaft, wir lehnen hierfür jegliche Haftung ab. Dies gilt auch für den Fall, dass ein/e Teilnehmer/in krankheits- oder unfallbedingt den Liftpass nicht oder nur teilweise nutzen kann. Sportclubs/Familiensportclubs/Zermatt: Der Skipass ist kein Bestandteil unserer Reiseleistung, wird aber von uns vermittelt und auf der Reise-bestätigung mit berechnet. Die Skipasskosten sind zusammen mit der Reisezahlung zu entrichten.
Mit Ausnahme entsprechend beschriebener Reisen ist nur nach Rücksprache, eine Reise ohne Skipass zu buchen. In diesem Fall erheben wir eine Gebühr von 20 € da Freipässe oder Rabatte, die gegebenenfalls durch den Gruppeneinkauf der Skipässe erlangt werden, bei der Ermittlung der Reisepreise bereits mindernd berücksichtigt sind.
14. Versicherungen
Es wird empfohlen eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit der Buchung abzuschließen. Sie können bei uns auch weitere Versicherungen wie Reisekranken-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung abschließen. Sämtliche Ansprüche aus Versicherungen sind von Ihnen unmittelbar bei dem jeweiligen Versicherer geltend zu machen.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns, d.h. dem
Reiseveranstalter
prima klima - no limits! travel & event GmbH
Hauptstr. 05, 10827 Berlin
Telefon: 0049 – (0)30 – 78 79 270
E-mail: info@primaklima.de
www.primaklima.de
geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise.
16. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen ausgeschlossen.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist unser Sitz. Für Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Gerichtsstand an unserem Sitz. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns
findet deutsches Recht Anwendung.
18. Schlussbestimmungen
Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen
dem Stand der Drucklegung August 2010. Alle auf Personen bezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages nicht berührt.
Wir garantieren Ihnen mit dem Sicherungsschein der R+V die Absicherung Ihres Reisepreises.
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